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Hilfe für Menschen in Not

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Mautbefreiung für Hilfstransporte im Deutschen Bundestag beschlossen

Nachdem der Petitionsausschuss im Februar 2004 dem Verkehrsministerium eine entsprechende Änderung vorgeschlagen hat, und die CDU/CSU-Fraktion diese zu einem Antrag in den Bundestag eingebracht hat, kam diese Änderung nun endlich durch. Damit werden mit der Einführung der Mautgebühr zum 1.1.2005 Hilfstransporte für schwere Lastkraftwagen befreit, die nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz bereits steuerbefreit sind.

Dies teilte uns jetzt die AEM (Arbeitsgemeinschaft evang. Missionen e.V, www.aem.de) mit, die in der Sache für uns "gekämpft" hat.

Mit Schreiben vom 20.08.03 hatte Fa. Toll Collect auf unseren Antrag (24.07.) mitgeteilt, dass unsere Fahrzeuge vom 01.09.03 bis 31.08.04 als mautbefreite Fahrzeuge registiert sind. Mit Schreiben vom 08.01.2004 teilte uns Toll Collect mit, dass die Registrierung wieder aufgehoben wurde, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.

Die Verkehrspolitikerin Dr. Margrit Wetzel sagte dazu: "Alle gemeinnützigen Vereine, die Hilfsgütertransporte durchführen, fahren, soweit sie ausschließlich für diese Zwecke eingesetzt werden, in Zukunft auch mit LKW unentgeltlich über deutsche Autobahnen" Zu Zeiten der liberal-konservativen Regierung gab es keine Befreiung für humanitäre Hilfstransporte von der Autobahnvignette. Für das aktuelle Gesetz hat die Union nun auch selber eine solche Befreiung gefordert. "Im Sinne der Menschlichkeit und der Hilfe für Menschen in höchster Not haben wir die Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte selbstverständlich beschlossen", so die Politikerin. Schätzungen gehen davon aus, dass die Regelung bis zu 1,5 Millionen Euro Einnahmeverlust verursachen wird. "Wir nehmen diesen Verlust gerne in Kauf, da wir ihn bewusst zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements von Hilfsorganisationen einsetzen, die so erhebliche Mehrkosten einsparen können".

Im Amtlichen Protokoll der 130. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 1. Oktober 2004, heißt es
unter Tagesordnungspunkt 28 :
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge - Drucksachen 15/3678, 15/3822 - (Erste Beratung 123. Sitzung)

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/3678 in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/3819

Nach dem Autobahn-Mautgesetz sind in der Tat nur THW, Rotes Kreuz und gewerbliche Schausteller (!) von der Autobahnmaut befreit. Deshalb sind wir sehr froh und dankbar über den Beschluss des Deutschen Bundestages.

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Autor dieser Seite: Uwe Schütz

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